Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für ein Angebot der Fußballakademie AKAPOLA schließt der Anmeldende (nachstehend „Kunde“ genannt) einen Vertrag. Die Anmeldung kann per Post, Email oder online erfolgen. Erfolgt die Anmeldung für mehrere Personen, so verpflichtet sich der Anmeldende für die Vertragserfüllung aller Personen. Diese AGB werden Gegenstand der geschlossenen Verträge.

2. Betätigungsfeld

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung in den Verträgen, zusätzlichen Informationen können der Homepage www.akapola.de entnommen werden.

3. Änderungen

  1. Inhaltliche Änderungen:
    Die Fußballakademie behält sich vor, bei Bedarf geringfügige Anpassungen (Verbesserungen) an den Leistungen vorzunehmen, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtablauf nicht beeinträchtigen.
  2. Terminliche Änderungen
    Die Fußballakademie behält sich die Möglichkeit vor, einzelne Trainingseinheiten im Falle schlechter Witterung (insbesondere Regen, Schnee, Hagel oder Sturm) auch ohne eine diesbezügliche Verpflichtung auf einen anderen Termin zu verlegen.

4. Widerruf / Rücktritt

Der Kunde erhält nach erfolgter Anmeldung ein 14-tägiges Recht auf Widerruf.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist kann der Kunde weiterhin jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Grundsätzlich existieren 2 Arten von Verträgen; Fortlaufende (wie z.B. Förder- oder Einzeltraining) und Einzelevent (wie z.B. Fußballcamps)

  1. Fortlaufende Verträge
    Für fortlaufende Verträge gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Im Fall von Absagen aufgrund von Krankheit, können auf Kulanz Nachholtermine angeboten werden.
  2. Einmalige Events
    Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann AKAPOLA gemäß §346 BGB pauschalisiert Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für Ihre Aufwendungen verlangen. Im Falle eines Widerrufs weniger als 4 Wochen vor dem Event, entspricht das den vollständigen Teilnahmegebühren.
    Wird die Teilnahmen an einem Event vom Teilnehmer, gleich aus welchen Gründen, während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

5. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt mittels SEPA-Basislastschriftverfahren, nachdem durch die/den Erziehungsberechtigten des Teilnehmers der AKAPOLA ein SEPA-Basismandat erteilt worden ist. Der Einzug der Lastschrift vom vereinbarten Konto erfolgt am Fälligkeitsdatum. Der Teilnehmer, bzw. seine Erziehungsberechtigten sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die Aufgrund einer Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn dieser, bzw. seine Erziehungsberechtigten oder deren Bankinstitut die Rückbuchung oder Nichteinlösung zu vertreten haben.

6. Ablauf

Für die Dauer der Leistung der Fußballakademie überträgt der Kunde der Fußballakademie und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der Fußballakademie Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 5. gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Fußballakademie, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle der Fußballakademie.

7. Angaben über den Gesundheitszustand

Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer/innen gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die Fußballakademie bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers.

8. Haftung der Fußballakademie

Die Fußballakademie haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  1. die gewissenhafte Vorbereitung
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
  3. die Richtigkeit der Veranstaltung
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Fußballschule keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

9. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung der Fußballakademie ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Fußballschule herbeigeführt wird bzw. soweit die Fußballakademie für einen Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Fußballakademie haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) soweit diese in der Teilnahmebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Die Fußballakademie haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.

10. Versicherungen

Der Kunde garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg  durch die Fußballakademie AKAPOLA kranken- oder haftpflichtversichert.

11. Medizinische Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Fußballakademie, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der Fußballakademie durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.

12. Gerichtsstand

Der Kunde kann die Fußballakademie nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Fußballakademie gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand

13. Foto- und Filmrechte

Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmer Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fußballakademie, sowie die von der Fußballakademie mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, unter anderem auch im Internet und in Sozialen Netzwerken, auch in bearbeiteter Form verbreitet, veröffentlicht werden – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkten  dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar, oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

[Stand: 01.01.2019, D-70327 Stuttgart]